| www.dopinginfo.ch
- Alles Wichtige zum Thema Doping! |
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Liste der verbotenen Substanzen, gültig ab 01.01.09 |
| Liste
der erlaubten Medikamente bei banalen Erkrankungen, gültig ab 01.01.09
(pdf, 62KB) |
| Liste der gesperrten Athleten (63KB) |
Athleten, die regelmässig Medikamente einnehmen sind verpflichtet, den behandelnden Arzt auf die verbotenen Substanzen aufmerksam zu machen. Falls Unsicherheiten bestehen, bitte sofort unseren Vertrauensarzt für Dopingfragen, Dr. Matthias Strupler kontaktieren:
Dr.
Matthias Strupler
Tel. 041 939 56 00
E-Mail: matthias.strupler@paranet.ch
Ausnahmebewilligung
zu therapeutischen Zwecken (ATZ)
Einem Athleten kann eine ATZ bewilligt
werden. Dadurch wird ihm die Anwendung verbotener Wirkstoffe oder verbotener Methoden
aus der Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden von Antidoping Schweiz (Doping-Liste)
gestattet. Der Antrag auf eine ATZ wird von der ATZ-Kommission von Antidoping
Schweiz geprüft.
- offizielles Formular
(pdf) für einen Antrag
- offizielles Formular
(word) für einen Antrag
Weitere Informationen finden Sie auf der
Internetseite von antidoping.ch
Wichtige Informationen gibt es auch auf der Homepage der World Anti Doping Agency,
www.wada-ama.org.
WADA
bietet unter anderem ein Doping Quiz das sich in einem Trainingslager oder Ausbildungskurs
sehr gut einsetzen lässt. Anti-Doping
Quiz von WADA